Der Zürcher Wohnungsmarkt erreicht neue Dimensionen der Absurdität: An der Neugasse 40 im Kreis 5 wird derzeit eine Wohnung vermietet, die mit ihren zehn Quadratmetern Wohnfläche kleiner ist als eine Gefängniszelle. Der monatliche Mietpreis von 1'178 Franken lässt selbst erfahrene Immobilienexperten staunen.
Weniger Platz als im Gefängnis
Zum Vergleich: Eine Zelle im Gefängnis Zürich West misst rund 13 Quadratmeter – drei Quadratmeter mehr als diese “kompakte City-Wohnung”, wie sie in der Vermietungsanzeige euphemistisch bezeichnet wird. Die unmittelbare Nähe zum Hauptbahnhof Zürich rechtfertigt aus Sicht der Verwaltung den happigen Preis für das Miniatur-Apartment.
Die Ausstattung beschränkt sich auf das Nötigste: Ein winziges Bad mit Dusche und eine Küchenzeile im einzigen Zimmer. Für ein Doppelbett oder einen Kleiderschrank bleibt kaum Raum. Wer zusätzlichen Stauraum benötigt, kann gegen einen Aufpreis von 30 Franken monatlich ein Kellerabteil dazu mieten.
Rechtfertigung der Immobilienverwaltung
Das verantwortliche Zürcher Immobilienunternehmen versucht, den Preis zu rechtfertigen. Der Mietzins setze sich nicht ausschliesslich aus der Quadratmeterzahl zusammen, sondern berücksichtige die erstklassige Lage, die Ausstattung mit eigener Küche und eigenem Bad sowie die angespannte Marktsituation in der Limmatstadt.
“Gerade in zentralen Lagen sind Kleinwohnungen aufgrund der hohen Nachfrage entsprechend bepreist”, erklärt die Verwaltung. Die integrierte Küche sei bewusst als vollwertige Lösung konzipiert, nehme aber entsprechend viel Platz ein. Ohne eigene Küchenausstattung wäre die Nutzung jedoch deutlich eingeschränkt.
Zielgruppe: Temporäre Bewohner
Das Studio richtet sich primär an Wochenaufenthalter, Studierende oder Personen, die nur temporär in Zürich leben und mit reduziertem Platzbedarf auskommen. Die Verwaltung empfiehlt platzsparende Möbellösungen wie Klappbetten oder Schlafsofas, um den begrenzten Raum optimal zu nutzen.
Rechtliche Mindestanforderungen
Interessant ist, dass diese Wohnung gerade noch die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. In der Stadt Zürich dürfen – ausser in Einfamilienhäusern – keine Räume unter zehn Quadratmetern vermietet werden. Zusätzlich gilt eine Mindesthöhe von 2,4 Metern beziehungsweise 2,3 Metern in Kernzonen.
Bürgerliche Politiker wollen jedoch diese Vorschriften lockern und argumentieren, dass flexiblere Bestimmungen mehr Wohnraum schaffen könnten. Kritiker befürchten dagegen eine weitere Verschärfung der bereits prekären Wohnsituation.
Sozialhilfe-Grenze beinahe erreicht
Der Zürcher Mieterverband zeigt sich wenig begeistert von solchen Angeboten. Sprecher Walter Angst weist darauf hin, dass die geforderten 1'178 Franken fast dem Maximum entsprechen, das die städtische Sozialhilfe für Wohnkosten übernimmt.
Tatsächlich hat die Sozialbehörde der Stadt Zürich im Juli 2024 die Maximalbeiträge für Wohnkosten angehoben: Statt bisher 1'200 Franken werden neu bis zu 1'400 Franken für eine Einzimmerwohnung übernommen – eine Reaktion auf die steigenden Mietpreise in der Limmatstadt.
Dieses extreme Beispiel verdeutlicht die Auswüchse des Zürcher Wohnungsmarkts, wo selbst kleinste Räume zu Höchstpreisen vermietet werden und Menschen gezwungen sind, auf engstem Raum zu leben.