Ein gewalttätiger Übergriff im Zürcher Kreis 3 offenbart die Schwierigkeiten im Umgang mit mehrfach vorbestraften Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus. Am Montag attackierte ein 40-jähriger Mann kosovarischer Herkunft einen 26-jährigen orthodoxen Juden auf offener Strasse und verletzte ihn durch Schläge. Die Stadtpolizei Zürich konnte den Tatverdächtigen noch am Tatort festnehmen.
Jahrelanger Kampf der Migrationsbehörden
Wie nun bekannt wird, beschäftigen sich die Schweizer Migrationsbehörden bereits seit Jahren mit dem 40-jährigen Angreifer. Das Migrationsamt des Kantons Zürich bestätigt gegenüber SRF, dass man «seit Jahren» versucht habe, «gegen diesen Kosovaren ausländerrechtlich durchzugreifen». Der Mann verfügt über keinen festen Wohnsitz in der Schweiz und weist ein umfangreiches Vorstrafenregister auf.
Bereits vor einigen Jahren erliess das Zürcher Migrationsamt eine Wegweisung gegen den Kosovaren. Dieser rekurrierte jedoch erfolgreich gegen den Entscheid und gelangte schliesslich vor das Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht ordnete daraufhin eine vorläufige Aufnahme an, was eine Ausweisung zunächst verhinderte.
Zwischenzeitlich verliess der Mann die Schweiz, kehrte aber offenbar wieder zurück. Erst kürzlich hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Erlöschen der vorläufigen Aufnahme festgestellt. Sobald dieser Entscheid rechtskräftig wird, soll die Ausschaffung erfolgen.
Kleinkriminalität und soziale Probleme
Die Stadtpolizei Zürich beschreibt den Tatverdächtigen als mehrfach vorbestraften Kleinkriminellen. Sein Strafregister umfasst Diebstähle und Einbrüche. Verschiedene Quellen berichten von Obdachlosigkeit, starkem Alkoholkonsum und psychischen Problemen. Extremistische Äusserungen waren bislang nicht aktenkundig, weshalb nicht die Bundesanwaltschaft, sondern die ordentlichen Strafverfolgungsbehörden zuständig sind.
Trotz fehlender Verbindungen zu terroristischen Gruppen zeigt der Fall die antisemitische Motivation des Angriffs deutlich auf. Der orthodoxe Jude wurde offenbar gezielt aufgrund seiner äusserlich erkennbaren Religionszugehörigkeit attackiert. Bereits in der Vergangenheit fiel der Täter durch beleidigende und antisemitische Aussagen auf, teilweise sogar in Gegenwart von Polizeibeamten.
Politische Reaktionen und Solidarität
Der Vorfall löste breite politische Reaktionen aus. Der Zürcher Gemeinderat und Stadtrat verurteilten den Angriff in einer gemeinsamen Erklärung scharf. Stadtpräsidentin Corine Mauch betonte dabei, dass der Kampf gegen Antisemitismus das Engagement der gesamten Gesellschaft erfordere. Die politischen Parteien und die Stadtregierung drückten der jüdischen Gemeinschaft ihre Solidarität und ihr Mitgefühl aus.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Tatverdächtigen ein Strafverfahren wegen Verdachts auf ein Delikt gegen Leib und Leben eingeleitet und Untersuchungshaft beantragt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Fall verdeutlicht die komplexen Herausforderungen im Umgang mit mehrfach vorbestraften Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus und zeigt gleichzeitig die anhaltende Problematik antisemitischer Gewalt in der Schweiz auf.