Das Bezirksgericht Zürich hat in einem ungewöhnlichen Entscheid den Strafantrag der Staatsanwaltschaft im Fall der Messerattacke vor dem Club Flamingo zurückgewiesen. Die Richter erachten die geforderte Strafe von 3,5 Jahren als zu mild für die schwere Gewalttat, die sich im April 2024 im Kreis 5 ereignete.
Schwere Gewalttat unter Drogeneinfluss
Der heute 25-jährige Sanitärlehrling hatte unter massivem Drogeneinfluss einem jungen Mann vor dem bekannten Zürcher Nachtclub ein Klappmesser in den Bauch gestossen. Der Täter stand zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Kokain, Amphetaminen, Cannabis und Alkohol – eine gefährliche Kombination verschiedener Substanzen, die seine Urteilsfähigkeit erheblich beeinträchtigte.
Besonders schockierend: Nach dem Messerstich liess der Angreifer die Waffe im Körper des Opfers stecken und ergriff die Flucht. Nur durch die sofortige Einlieferung ins Spital konnte das Leben des Verletzten gerettet werden. Auslöser der Gewalttat war offenbar ein verbaler Streit zwischen den beiden Männern.
Erinnerungslücken und fragwürdige Aussagen
Vor dem Bezirksgericht Zürich zeigte sich der Beschuldigte auffallend unkooperativ bezüglich der Tatrekonstruktion. Auf die Frage der Richterin nach den Motiven seiner Handlung antwortete er lediglich: «Keine Ahnung.» Er könne sich nicht mehr an die Tat erinnern, was er als «unheimlich» bezeichnete.
Ebenso wenig überzeugend waren seine Aussagen zur Herkunft der Tatwaffe. Der Schweizer behauptete, das Klappmesser nicht selbst mitgebracht zu haben, sondern es von einem seiner Begleiter erhalten zu haben. Diese Darstellung liess Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit aufkommen.
Geläuterung oder Schauspiel?
Der Angeklagte präsentierte sich vor Gericht als geläuterter Mensch. Er beteuerte, sein Leben «total geändert» zu haben, konsumiere keine Drogen und keinen Alkohol mehr und wolle seine Lehre erfolgreich abschliessen. Besonders betonte er seine neu gefundene Religiosität durch den Kontakt mit dem Gefängnisseelsorger.
Selbstkritisch räumte er ein, früher auf seine Mutter hätte hören sollen, die ihn wiederholt vor seinem schädlichen Freundeskreis und dem Drogenkonsum gewarnt hatte. Diese Einsicht kam jedoch möglicherweise zu spät.
Staatsanwältlicher Strafantrag als unzureichend bewertet
Die Staatsanwältin hatte den 25-Jährigen wegen versuchter vorsätzlicher Tötung angeklagt und eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren gefordert. Diese sollte jedoch zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben werden, begleitet von einer Genugtuungszahlung von 15'000 Franken an das Opfer.
Ein psychiatrisches Gutachten bestätigte, dass die Suchtproblematik die Hauptursache der Gewalttat war. Ohne Therapie bestehe eine mittelgradige Rückfallgefahr, weshalb eine Behandlung dringend notwendig sei.
Gericht fordert härtere Sanktionen
Nach einstündiger Beratung wies das Bezirksgericht den staatsanwältlichen Urteilsvorschlag ab – ein seltener Vorgang in der Schweizer Justizpraxis. Die Richterin begründete den Entscheid mit der mangelnden Angemessenheit der geforderten Strafe. Aus Sicht des Gerichts wäre eine Freiheitsstrafe zwischen 4,5 und 5 Jahren der Schwere der Tat entsprechend.
Besonders kritisch bewerteten die Richter das Ausmass der Gefährdung des Opfers. Nur durch die unmittelbare medizinische Versorgung konnte dessen Leben gerettet werden – ein Umstand, der eine härtere Bestrafung rechtfertige.
Zweifel an echter Einsicht
Trotz der bekundeten Läuterung des Angeklagten sieht das Gericht die mittlere Rückfallgefahr als zu hoch an, um einen Strafaufschub zu gewähren. «Eine echte Einsicht in die Drogenproblematik ist noch nicht erkennbar», stellte die Richterin fest.
Der Beschuldigte müsse zunächst eine ambulante Drogentherapie absolvieren, bevor über einen möglichen Strafaufschub entschieden werden könne. Diese Einschätzung zeigt die Skepsis des Gerichts gegenüber der angeblichen Wandlung des Täters.
Verfahren wird neu aufgerollt
Der Fall kehrt nun zur Staatsanwaltschaft zurück, die eine überarbeitete Anklageschrift verfassen muss. Statt des ursprünglich geplanten abgekürzten Verfahrens wird der Prozess in einer ordentlichen Hauptverhandlung durchgeführt, was dem Beschuldigten zusätzliche Verfahrensrechte einräumt, aber auch eine intensivere Aufarbeitung der Tat ermöglicht.