Das Zürcher Stadtparlament hat am Mittwoch die ambitionierten Hochhauspläne von Hochbauvorsteher André Odermatt (SP) drastisch zusammengestrichen. Nach einer über dreistündigen Debatte mit 21 Änderungsanträgen blieb von der ursprünglichen Vision zur Neuordnung der Zürcher Skyline nur noch ein Bruchteil übrig.
Odermatt von eigener Partei im Stich gelassen
Bereits vor der Sitzung bezeichnete ein bürgerlicher Gemeinderat die Hochhausrichtlinie als “den letzten grossen Scherbenhaufen” dieser Legislatur. Für den scheidenden Stadtrat André Odermatt entwickelte sich die Debatte zu einer persönlichen Niederlage, als selbst seine eigene SP-Fraktion seine Pläne nicht mittrug.
Ursprünglich sollte die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) klare Verhältnisse für Gebäude über 25 Meter schaffen. Das Konzept sah eine Einteilung der Stadt in drei Zonen mit Maximalhöhen von 40, 60 und 80 Metern vor. Die bisherigen Richtlinien stammen aus dem Jahr 2001 und berücksichtigen weder die heutige Klimakrise noch die Verdrängungsproblematik in der Stadtentwicklung.
Verdrängungsängste überwiegen Skyline-Ambitionen
Der Gemeinderat zeigte sich jedoch wenig begeistert von einer neuen Zürcher Skyline. Besonders hart traf es die geplanten 40-Meter-Zonen in Altstetten und Zürich Nord, die fast vollständig aus der Vorlage gestrichen wurden. Die Abgeordneten fürchten, dass Hochhäuser die Verdrängung in den Quartieren verstärken könnten.
“Hochhäuser gelten für uns als ein Mahnmal dafür, wem unsere Stadt gehört”, argumentierte Karen Hug von der Alternativen Liste während der Debatte. Ihrer Ansicht nach verschärfen Türme die Wohnungsnot, anstatt sie zu lindern, da sie den Boden verteuern. Ungewöhnliche Unterstützung erhielt sie von SVP-Vertreter Reto Brüesch: “Hochhäuser werden am Ende teurer für die Mietenden. Wer behauptet, damit entstünde günstiger Wohnraum, erzählt ein Märchen.”
Drastische Kürzungen bei geplanten Höhenzonen
Diese parteiübergreifende Logik setzte sich im Parlament durch: In Schwamendingen wurde das geplante 60-Meter-Gebiet auf 40 Meter reduziert. Im beliebten Kreis 5 traf es die vorgesehene 80-Meter-Zone noch härter – hier dürfen künftig ebenfalls nur noch Gebäude bis 40 Meter Höhe entstehen.
Brigitte Fürer von den Grünen bezeichnete die überarbeitete Vorlage zwar als “Kompromiss”, warnte aber gleichzeitig vor einem “Stoppelfeld” ohne Gewinn für die Quartiere, sollten neue Regelungen ganz ausbleiben.
Verschärfung bei bezahlbarem Wohnraum
Einen besonders harten Schlag für Immobilieninvestoren bedeutete die Annahme des Änderungsantrags Nummer 12: Wird ein Hochhaus über einen Gestaltungsplan bewilligt, muss die gesamte Mehrausnützung ausschliesslich mit preisgünstigem Wohnraum belegt werden. Diese Bestimmung stellt eine massive Verschärfung gegenüber Odermatts ursprünglichem Entwurf dar.
Zusätzlich müssen künftig zwei Prozent der Bruttogeschossfläche für Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss oder anderen Etagen reserviert werden – eine Regelung, die nur rein gewerblich genutzte Türme ausklammert.
Referendum bereits angekündigt
Stadtrat Odermatt zeigte sich sichtlich konsterniert über die Entwicklung. Sein “kongruentes System”, das er über Jahre mit Fachleuten erarbeitet hatte, zerbröselte vor seinen Augen. Obwohl er betonte, dass Hochhäuser kein direktes Verdichtungsinstrument darstellen, könnten sie in Einzelfällen zu besseren städtebaulichen Lösungen führen.
Auch die hochhausfreundlichen Kräfte reagierten mit scharfer Kritik. Nicolas Cavalli von der GLP sprach von einer “Verschlimmbesserung” und einer “Verteufelung des Hochhauses”. FDP-Vertreter Flurin Capaul bezeichnete das Resultat als “Hochhausverhinderungsrichtlinie” und kündigte noch am selben Abend das Referendum an, das die GLP unterstützen wird.
Hohe Hürden für künftige Projekte
Die neuen Bestimmungen schaffen erhebliche Hürden für Hochhausprojekte: Wer über 25 Meter bauen will, muss zwingend ein Konkurrenzverfahren durchführen. Ab 60 Metern Höhe erhält der Gemeinderat über die Gestaltungsplanpflicht direktes Mitspracherecht bei jedem einzelnen Projekt.
Zudem müssen die Gebäude strenge ökologische Standards erfüllen und Grenzwerte für indirekte CO2-Emissionen von Baumaterialien einhalten – eine Anforderung, die dem wachsenden Umweltbewusstsein in der Stadtplanung Rechnung trägt.
Für die Stadtzürcher Bevölkerung bedeutet dies, dass die Debatte um den Wohnraum nicht am Reissbrett entschieden wird, sondern voraussichtlich bald an der Urne. Das letzte Wort zu Zürichs Türmen ist definitiv noch nicht gesprochen.