Geroldswil: Heilsarmee lässt Mieter ausziehen ohne Baubewilligung für Ersatzneubauten

30 Mietparteien mussten ihre Wohnungen in Geroldswil räumen. Die Heilsarmee plant Abriss und Neubau, doch die Baubewilligung fehlt noch immer.

In der Gemeinde Geroldswil im Kanton Zürich sorgt ein Vorgang für erheblichen Unmut: Rund 30 Mietparteien einer Wohnsiedlung der Heilsarmee mussten ihre Wohnungen räumen, obwohl die notwendige Baubewilligung für die geplanten Ersatzneubauten noch nicht vorliegt. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter stehen nun vor vollendeten Tatsachen und müssen sich anderweitig um Wohnraum bemühen.

Abriss ohne rechtliche Grundlage

Die Heilsarmee hatte ihre Mieter aufgefordert, die Wohnungen in der betroffenen Siedlung zu verlassen, um Platz für geplante Abbruch- und Neubauarbeiten zu schaffen. Die Hilfsorganisation argumentierte dabei mit der Notwendigkeit einer umfassenden Modernisierung der in die Jahre gekommenen Wohnblöcke. Doch während die Räumung bereits vollzogen wurde, harrt das Baugesuch noch immer der Bewilligung durch die zuständigen Behörden.

Diese Vorgehensweise stösst bei den betroffenen Mietparteien auf erhebliches Unverständnis. In Zeiten akuter Wohnungsnot, besonders im Grossraum Zürich, bedeutet der Verlust einer bezahlbaren Wohnung für viele Familien eine existenzielle Bedrohung. Die Suche nach Ersatzwohnraum gestaltet sich schwierig und kostspielig.

Rechtliche Bedenken und Mieterschutz

Juristen weisen darauf hin, dass Kündigungen wegen geplanter Renovationen oder Neubauten grundsätzlich rechtens sein können, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Problematisch wird es jedoch, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung noch keine gesicherte Rechtsgrundlage für das Bauvorhaben existiert. Dies kann zu Schadenersatzforderungen führen, sollten sich die Baupläne zerschlagen.

Die Gemeinde Geroldswil bestätigt, dass das Baugesuch der Heilsarmee noch in Bearbeitung ist. Der Prüfungsprozess könne sich durchaus über mehrere Monate hinziehen, insbesondere wenn Einsprachen von Anwohnern oder anderen Interessengruppen eingehen. Eine Garantie für die Erteilung der Baubewilligung gebe es nie, so ein Sprecher der Gemeindeverwaltung.

Soziale Verantwortung in der Kritik

Besonders brisant macht den Fall die Tatsache, dass es sich bei der Heilsarmee um eine Hilfsorganisation handelt, die sich eigentlich dem Kampf gegen soziale Notlagen verschrieben hat. Kritiker werfen der Organisation vor, mit ihrer Vorgehensweise genau jene Menschen zu benachteiligen, denen sie eigentlich helfen sollte. Günstige Mietwohnungen seien gerade für Menschen mit geringem Einkommen von existenzieller Bedeutung.

Die Heilsarmee selbst rechtfertigt ihr Vorgehen mit der langfristigen Verbesserung des Wohnungsangebots. Durch den geplanten Neubau könnten mehr und modernere Wohneinheiten geschaffen werden, argumentiert die Organisation. Dennoch räumt sie ein, dass die Kommunikation mit den Mietern hätte besser laufen können.

Ausblick und mögliche Konsequenzen

Der Fall in Geroldswil wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit bezahlbarem Wohnraum auf. Während Renovationen und Modernisierungen grundsätzlich sinnvoll sind, müssen die Interessen der Mieterschaft stärker berücksichtigt werden. Eine vorzeitige Räumung ohne gesicherte Baubewilligung erscheint als problematischer Präzedenzfall, der Nachahmer finden könnte.