Ein besonders perfider Fall von bandenmässigem Raub beschäftigt derzeit das Bezirksgericht Bülach. Zwei junge Männer sollen im September 2023 systematisch homosexuelle Männer über Online-Plattformen kontaktiert und diese anschliessend brutal beraubt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert nun langjährige Freiheitsstrafen von über zehn Jahren.
Systematisches Vorgehen mit Online-Lockmethoden
Die beiden Angeklagten – ein 29-jähriger Schweizer Informatiker und ein 23-jähriger Brasilianer – entwickelten eine perfide Strategie: Sie suchten gezielt auf einschlägigen Online-Plattformen nach älteren homosexuellen Männern und vereinbarten Sextreffen in abgelegenen Waldgebieten im Zürcher Unterland. Was die Opfer als diskrete Begegnung erwarteten, entpuppte sich als brutale Falle.
Insgesamt vier Fälle werden den Beschuldigten zur Last gelegt, wobei einer beim Versuch blieb. Die Beute belief sich auf insgesamt rund tausend Franken – ein bescheidener Betrag im Verhältnis zu den angerichteten psychischen und physischen Schäden.
Brutale Ausführung der Überfälle
Das Vorgehen der beiden Täter war von besonderer Brutalität geprägt. Mit Sturmhauben maskiert und einer Soft-Air-Pistole bewaffnet, schlugen sie ihre Opfer am vereinbarten Treffpunkt zu Boden. Sie hielten den verängstigten Männern die täuschend echt aussehende Waffe an den Kopf, beschimpften sie homophob und raubten ihnen den vereinbarten Betrag von jeweils 200 Franken.
In einem Fall änderten die Täter ihre Strategie: Sie stahlen das Geld in einem unbewachten Moment in einem Gebäude, ohne körperliche Gewalt anzuwenden. Diese Variation zeigt die kalkulierte Herangehensweise der beiden Männer.
Verhaftung durch Polizeiobservation
Das kriminelle Treiben fand Ende September 2023 ein jähes Ende. Die Kantonspolizei Zürich hatte die beiden Männer bereits observiert und konnte sie festnehmen, als sie einen weiteren Raubüberfall planten. Ein abgehörtes Telefongespräch hatte der Polizei entscheidende Hinweise geliefert. Dabei prahlte der Brasilianer damit, massive Gewalt anwenden zu wollen, um die Opfer zur Herausgabe von Tresorcodes zu zwingen.
Unterschiedliche Haftbedingungen
Während der brasilianische Mittäter seit seiner Verhaftung in Untersuchungshaft sitzt und sich inzwischen im vorzeitigen Strafvollzug in der Strafanstalt Pöschwies befindet, wurde der Schweizer nach eineinhalb Jahren vorläufig freigelassen. Er lebt heute in betreutem Wohnen und verrichtet gemeinnützige Arbeit.
Persönliche Hintergründe der Angeklagten
Vor dem Bezirksgericht Bülach zeigten sich die unterschiedlichen Lebenswege der beiden Täter. Der Schweizer, dessen Eltern drogensüchtig waren, gab sich wortkarg und äusserte lediglich: «Es tut mir leid.» Er hat eine Lehre als Informatikerpraktiker absolviert, weist vier kleinere Vorstrafen auf und wird psychologisch betreut. Zusätzlich zu den Raubüberfällen wird ihm Betrug und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit dem Kauf eines BMW vorgeworfen.
Der Brasilianer hingegen ist in der Schweiz geboren und lebte nur kurzzeitig als Kleinkind bei seiner Grossmutter in Brasilien. Er begann drei Malerlehren, schloss jedoch keine ab. «Ich habe damals tagtäglich gekifft und Kokain konsumiert. Alles war mir egal», erklärte er vor Gericht. Seine gesamte Familie und Verwandtschaft lebt in der Schweiz.
Drastische Strafanträge der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft fordert für beide Angeklagte empfindliche unbedingte Freiheitsstrafen: 11,5 Jahre für den Schweizer und 10,5 Jahre für den Brasilianer. Zusätzlich soll der Mann mit C-Bewilligung für zwölf Jahre des Landes verwiesen werden. «Die beiden haben als Team agiert», betonte der Staatsanwalt und beschrieb die Rollenverteilung: Der Schweizer habe als Lockvogel fungiert, während der maskierte Brasilianer für die Gewaltanwendung zuständig war.
Verteidigung plädiert für milde Strafen
Die Verteidigung beider Angeklagter sieht die Sachlage völlig anders. Die Anwältin des Schweizers forderte lediglich eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal 22 Monaten, da ihr Mandant nicht die treibende Kraft gewesen sei und keine Gewalt angewendet habe. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert ihm eine leicht verminderte Schuldfähigkeit.
Auch der Verteidiger des Brasilianers kritisierte den Strafantrag als “massiv überhöht” und argumentierte, sein Mandant habe lediglich spontan mitgemacht, um Geld für Drogen zu beschaffen. Das Urteil wird Ende Februar oder Anfang März erwartet.