Am Bezirksgericht Hinwil musste sich am Dienstag ein Ehepaar aus dem Zürcher Oberland wegen schwerwiegender Vorwürfe im Zusammenhang mit der Misshandlung ihrer neugeborenen Zwillingstöchter verantworten. Der Fall, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde, wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen junger Eltern und die dramatischen Folgen von Überforderung.
Schwere Verletzungen bei Säuglingen festgestellt
Die Anklage gegen den heute rund 30-jährigen Vater wiegt schwer: Er soll seinen neugeborenen Zwillingstöchtern bereits wenige Tage nach der Geburt im Jahr 2020 durch heftiges Zusammendrücken mehrere Rippen gebrochen haben. Etwa drei Wochen später kam es zu einem noch schwerwiegenderen Vorfall, als der IV-Rentner eines der Mädchen derart heftig geschüttelt haben soll, dass akute Lebensgefahr bestand.
Die schweren Verletzungen kamen erst ans Licht, als eines der Kinder aufgrund eines epileptischen Anfalls ins Kinderspital gebracht werden musste. Dort stellten die Ärzte fest, dass ohne sofortige medizinische Versorgung eine lebensbedrohliche Blutung im Schädelinneren zum Tod des Säuglings geführt hätte. Die medizinischen Befunde zeigten das typische Bild eines Schütteltraumas auf.
Überforderung als Auslöser der Gewalt
Laut Anklageschrift waren beide Elternteile bereits kurz nach der Geburt ihrer Zwillinge von deren häufigem Schreien und Weinen überfordert und gereizt. Besonders belastend war die Situation für das junge Paar, das während der Corona-Pandemie ungewollt Eltern geworden war. Hebammen hatten den Vater bereits früh als völlig gestresst und überfordert beschrieben und ihn explizit auf die Gefahren eines Schütteltraumas hingewiesen.
Psychiatrisches Gutachten bringt ADHS ins Spiel
Da beide Angeklagte während des gesamten Verfahrens ihre Aussage verweigerten, konzentrierte sich die Beweisaufnahme auf das psychiatrische Gutachten. Der Gerichtspsychiater, der sein Gutachten mangels Kooperationsbereitschaft des Angeklagten ausschliesslich auf Aktenbasis erstellen musste, diagnostizierte beim Vater eine schwere Ausprägung des Aufmerksamkeitsdefizit-Syndroms (ADHS) zum Tatzeitpunkt.
Der Mediziner betonte, dass der Beschuldigte dringend eine Therapie benötige, um den Umgang mit Stress, Belastung, Impulsivität und Frustration zu erlernen. Bezüglich des Rückfallrisikos äusserte sich der Psychiater zurückhaltend: «Wie hoch das Rückfallrisiko heute ist, ist eine reine Spekulation.»
Staatsanwaltschaft fordert harte Strafen
In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt für den Vater eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen einfacher und schwerer Körperverletzung. Für die mitangeklagte Mutter, die im medizinischen Bereich tätig ist, verlangte er eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Verletzung der Fürsorgepflicht. Der Staatsanwalt argumentierte, dass der Ehefrau die Überforderung und Gereiztheit ihres Mannes bekannt gewesen sei, sie aber nicht eingeschritten sei.
Verteidigung plädiert auf Freispruch
Die Verteidigung beider Angeklagten sieht die Sache völlig anders. Die Anwältin des Vaters pochte auf den Grundsatz “in dubio pro reo” und forderte einen kompletten Freispruch sowie eine Genugtuung für die knapp dreimonatige Untersuchungshaft. Sie argumentierte, es gebe keine eindeutigen Beweise für die Täterschaft ihres Mandanten, und es sei unklar, wann und wie die Verletzungen entstanden seien.
Interessant ist der Hinweis der Verteidigung, dass der Staatsanwalt ursprünglich nur einen Anfangsverdacht gehabt und das Verfahren eingestellt hatte. Erst auf Verlangen des Obergerichts kam der Fall vor Gericht. Die Anwältin betonte zudem, dass ihr Mandant regelmässigen Kontakt zu den fremdplatzierten Zwillingen habe und eine gute Beziehung zu ihnen pflege.
Urteilsverkündung steht bevor
Auch die Verteidigerin der Mutter plädierte auf Freispruch und verwies darauf, dass weder Hebamme noch Kinderarzt Hinweise auf Vernachlässigung festgestellt hätten. Die Anwältin der beiden Mädchen forderte Genugtuungszahlungen von 35'000 respektive 8'000 Franken.
Das Bezirksgericht Hinwil wird sein Urteil in diesem komplexen Fall am 10. März verkünden. Der Ausgang des Verfahrens wird zeigen, ob die Beweise ausreichen, um die schwerwiegenden Vorwürfe rechtlich zu belegen.