Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat beim Bezirksgericht Bülach Anklage gegen einen 38-jährigen Mann erhoben, der über mehrere Monate hinweg einen systematischen illegalen Welpenhandel betrieben haben soll. Der im Bezirk Bülach wohnhafte Beschuldigte steht wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und mehrfacher Tierquälerei vor Gericht.
Systematischer Betrug über sechs Monate
Laut Anklageschrift soll der Mann zwischen Ende Juli 2020 und Anfang Januar 2021 in insgesamt 23 Fällen Hundewelpen über das Internet verkauft haben. Dabei gab er die Tiere fälschlicherweise als Schweizer Zucht aus, obwohl diese aus Südosteuropa stammten. Die Käuferinnen und Käufer wurden sowohl über die tatsächliche Herkunft als auch über den wahren Wert der Tiere getäuscht.
Der Beschuldigte soll ein ausgeklügeltes System entwickelt haben, um seine illegalen Machenschaften zu verschleiern. Gegenüber verschiedenen Tierarztpraxen im Kanton Zürich trat er unter falschem Namen als seriöser Züchter auf. So erschlich er sich die Ausstellung von Schweizer Heimtierausweisen und liess die notwendigen Impfungen durchführen, um den Tieren eine glaubwürdige Schweizer Identität zu verleihen.
Festnahme nach umfangreichen Ermittlungen
Die Kantonspolizei Zürich konnte den Mann Anfang 2021 nach aufwendigen Ermittlungen überführen und festnehmen. Bei der Durchsuchung stellten die Beamten drei Hundewelpen sicher. Bereits damals wies die Polizei darauf hin, dass die Welpen in Tierarztpraxen gechippt und mit gefälschten Schweizer Heimtierpässen ausgestattet worden waren, um sie gewinnbringender verkaufen zu können.
Die Ermittlungen der Zürcher Behörden deckten auf, dass der Beschuldigte auch gegenüber den Zollbehörden unwahre Angaben gemacht hatte, als er die Hundewelpen auf dem Landweg in die Schweiz einführte. Diese Falschangaben ermöglichten es ihm, die strengen Importbestimmungen für Tiere zu umgehen.
Schwere Vorwürfe wegen Tierquälerei
Besonders schwer wiegen die Vorwürfe der mehrfachen Tierquälerei. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sowohl während des Transports von Südosteuropa in die Schweiz als auch später an seinem Wohnsitz im Kanton Zürich die Tiere unzureichend gehalten und versorgt zu haben. Diese mangelnde Betreuung führte bei mehreren Welpen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Der illegale Welpenhandel ist ein weit verbreitetes Problem, das oft mit erheblichem Tierleid verbunden ist. Häufig stammen die Tiere aus sogenannten Welpenmühlen in Osteuropa, wo sie unter katastrophalen Bedingungen gezüchtet werden. Die langen Transportwege und die unzureichende medizinische Versorgung führen oft zu schweren Erkrankungen oder sogar zum Tod der jungen Tiere.
Forderung nach harten Strafen
Für den Beschuldigten beantragt die Staatsanwaltschaft eine teilbedingte Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe sowie eine Busse. Das Ausmass der geforderten Strafen verdeutlicht die Schwere der Vorwürfe und soll als Abschreckung für andere potenzielle Täter dienen.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt jedoch die Unschuldsvermutung. Der Prozess vor dem Bezirksgericht Bülach wird zeigen, ob sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigen lassen und welches Strafmass angemessen ist. Der Fall unterstreicht die Wichtigkeit verstärkter Kontrollen im Tierhandel und die Notwendigkeit, potenzielle Käufer für die Problematik des illegalen Welpenhandels zu sensibilisieren.