Nach monatelangen Diskussionen und hitzigen Debatten hat der Zürcher Kantonsrat die umstrittene Revision des kantonalen Polizeigesetzes verabschiedet. Die bürgerliche Mehrheit setzte sich dabei gegen den Widerstand von SP, Grünen und weiteren Oppositionsparteien durch, die vor erheblichen Eingriffen in die Grundrechte der Bevölkerung warnten.
Erweiterte Befugnisse für die Kantonspolizei
Die Gesetzesrevision bringt der Zürcher Kantonspolizei deutlich erweiterte Kompetenzen in der Überwachung und Ermittlung. Künftig sollen präventive Massnahmen bereits bei Verdachtsmomenten möglich sein, ohne dass konkrete Straftaten vorliegen müssen. Dies umfasst unter anderem die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs, den Einsatz von verdeckten Ermittlern sowie die Möglichkeit zur Observation von Personen über längere Zeiträume.
Besonders kontrovers diskutiert wurde die Einführung von sogenannten “Gefährderansprachen”, bei denen die Polizei Personen präventiv kontaktieren und befragen kann, die noch keine Straftat begangen haben, aber als potenzielle Bedrohung eingestuft werden. Befürworter argumentieren, dass diese Massnahmen notwendig seien, um Terroranschläge und schwere Gewalttaten zu verhindern.
Scharfe Kritik der Opposition
Die linken Parteien im Kantonsrat kritisierten die Vorlage scharf und sprachen von einem “Überwachungsstaat light”. SP-Kantonsrätin Mattea Meyer warnte vor den langfristigen Folgen: “Wir schaffen hier ein Instrumentarium, das die Unschuldsvermutung aushöhlt und unbescholtene Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellt.”
Auch Datenschutzexperten und Rechtsanwälte hatten im Vorfeld der Abstimmung Bedenken geäussert. Sie befürchten, dass die neuen Bestimmungen zu weit gehen und verfassungsmässige Rechte verletzen könnten. Insbesondere die Verhältnismässigkeit der Massnahmen wurde in Frage gestellt.
Unterstützung von Sicherheitsdirektor und Bürgerlichen
Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) verteidigte die Revision vehement und betonte, dass der Kanton Zürich mit den bisherigen gesetzlichen Grundlagen nicht mehr adäquat auf moderne Bedrohungen reagieren könne. “Die Kriminalität hat sich digitalisiert und internationalisiert. Unsere Gesetze müssen mit dieser Entwicklung Schritt halten”, argumentierte Fehr vor dem Kantonsrat.
Die FDP und SVP unterstützten die Vorlage geschlossen und verwiesen auf erfolgreiche Beispiele aus anderen Kantonen. Sie betonten, dass alle neuen Überwachungsmassnahmen richterlich bewilligt werden müssten und damit ausreichende Kontrolle gewährleistet sei.
Referendum möglich
Da die Opposition angekündigt hat, das fakultative Referendum zu ergreifen, wird das letzte Wort voraussichtlich das Zürcher Stimmvolk haben. Die Sammelfrist für die notwendigen Unterschriften beginnt mit der Publikation des Beschlusses im Amtsblatt. Sollte das Referendum zustande kommen, dürfte eine intensive Abstimmungskampagne über Sicherheit versus Grundrechte folgen.
Die Umsetzung der neuen Bestimmungen ist frühestens für das kommende Jahr geplant, sofern sie nicht durch ein erfolgreiches Referendum gestoppt wird.