Das Universitätsspital Zürich wurde 2021 von einem tragischen Todesfall erschüttert, der weitreichende Fragen zur Arbeitsbelastung im Gesundheitswesen aufwirft. Oberarzt Urs Schwarz verstarb im Alter von 64 Jahren nach 17 Jahren ununterbrochener Tätigkeit am renommierten Spital. Der Fall könnte der erste dokumentierte Karoshi-Tod in der Schweiz sein – ein aus Japan stammender Begriff für den Tod durch chronische Überarbeitung.
Eine beispiellose Arbeitsleistung mit fatalen Folgen
Über 5500 Tage lang arbeitete Schwarz ohne einen einzigen freien Tag am Universitätsspital Zürich. Was zu Beginn seiner medizinischen Laufbahn noch mit regelmässigen Pausen und Erholungszeiten einherging, entwickelte sich über die Jahre zu einer vollständigen Hingabe an den Beruf. Seine fachliche Kompetenz war bereits 1994 in Personalbeurteilungen gewürdigt worden, wo Vorgesetzte festhielten: “Er ist regulären Assistenten weit überlegen.”
Diese Anerkennung führte jedoch zu einer Spirale stetig wachsender Verantwortung. Schwarz übernahm immer mehr Aufgaben, verzichtete auf Ferientage und übertrug diese stattdessen an Kollegen. Seine Tätigkeiten umfassten neben der direkten Patientenbetreuung auch Forschungsarbeiten und Lehraufträge an der Universität Zürich.
Warnsignale wurden ignoriert
Um seiner selbst auferlegten Verfügbarkeit gerecht zu werden, richtete sich Schwarz sogar ein Bett in seinem Büro ein. Seine Familie litt zunehmend unter seiner Abwesenheit. “Ich habe mich wirklich um alles gekümmert in unserem Privatleben”, berichtete seine Ehefrau dem Tages-Anzeiger. Die Töchter erinnern sich an gelegentliche Bürobesuche, bei denen der Vater stundenlang in die Arbeit vertieft war.
Die körperlichen und psychischen Belastungen blieben nicht ohne Folgen. Schwarz kam oft schlecht gelaunt nach Hause, behandelte seine zunehmenden körperlichen Schmerzen mit starken Medikamenten in Eigenregie. “Es war schrecklich, ihn so krank zu sehen und gleichzeitig zu wissen, dass er rund um die Uhr weiterarbeitet”, schilderte seine Frau die Situation. Sogar seine Töchter warnten ihn eindringlich: “Dad, du wirst sterben, wenn du nicht zum Arzt gehst.”
Systemversagen oder Eigenverantwortung?
Bis 2016 hatte Schwarz unglaubliche 380 Ferientage angesammelt. Die Spitalleitung vereinbarte mit ihm, dass bis auf 30 Tage alle anderen verfallen sollten. Kollegen zeigten sich zunehmend besorgt und forderten Massnahmen zur Entlastung des überarbeiteten Arztes.
Um 2019 sollte es zu einer Entlassung wegen Arbeitsunfähigkeit kommen, doch Schwarz wehrte sich erfolgreich dagegen. Stattdessen wurde er zu 60 Prozent als arbeitsunfähig aufgrund einer Invalidität eingestuft, durfte aber zu 40 Prozent als wissenschaftlicher Mitarbeiter ohne Patientenkontakt weiterarbeiten.
Rechtliche Aufarbeitung ohne Schuldspruch
Nach Schwarz’ Tod 2021 reichten seine Töchter Strafanzeige gegen den damaligen Klinikchef ein – wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Das Verfahren wurde Ende 2024 eingestellt. Die Behörden kamen zum Schluss, dass Schwarz alle Hilfsangebote seines Arbeitgebers ausgeschlagen und sich “in keiner Weise helfen lassen” habe.
Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Fürsorgepflicht von Arbeitgebern und zur Eigenverantwortung von Angestellten auf. Während der Kanton Zürich über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt verfügt, zeigt dieser tragische Fall auch die Schattenseiten einer Leistungskultur im Medizinbereich auf, die möglicherweise strukturelle Reformen erfordert.