Die Kantonspolizei Zürich hat nach monatelangen Ermittlungen sechs Jugendliche verhaftet, die sich als selbsternannte ‘Pädo-Hunter’ betätigten. Die Tatverdächtigen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren sollen in drei Fällen Männer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen nach Embrach gelockt und dort mit erheblicher Gewalt angegriffen haben.
Systematisches Vorgehen mit fatalen Folgen
Die Jugendlichen gingen dabei nach einem perfiden Schema vor: Sie gaben sich online als minderjährige Mädchen aus und vereinbarten Treffen mit ahnungslosen Männern. Als diese am vereinbarten Ort in Embrach erschienen, wurden sie von der Gruppe überfallen und brutal zusammengeschlagen. Die Opfer erlitten dabei Verletzungen durch Schläge und Fusstritte gegen Kopf und Körper.
Der erste dokumentierte Vorfall ereignete sich bereits im November 2025, als ein 21-jähriger Schweizer Staatsangehöriger zum Opfer wurde. In der Folge attackierten die Täter Anfang Dezember 2025 einen 18-jährigen Afghanen und Anfang Januar 2026 einen weiteren 20-jährigen Mann afghanischer Herkunft. Bei den beiden letzteren Fällen beschränkten sich die Angreifer nicht nur auf Gewaltanwendung, sondern beraubten ihre Opfer zusätzlich.
Internationale Tätergruppe aus dem Grossraum Zürich
Die intensive Ermittlungsarbeit der Kantonspolizei Zürich führte schliesslich zur Identifizierung der Täterschaft. Am vergangenen Dienstag nahmen die Beamten fünf der sechs Beschuldigten fest. Eine weitere tatverdächtige Person befand sich bereits zuvor in Untersuchungshaft. Die Gruppe setzt sich aus Jugendlichen verschiedener Nationalitäten zusammen: Neben Schweizer Staatsangehörigen gehören auch junge Menschen aus dem Kosovo, Italien, Deutschland und dem Irak zu den Verhafteten.
Warnung vor Selbstjustiz und deren Gefahren
Die Zürcher Strafverfolgungsbehörden nehmen den Fall zum Anlass, eindringlich vor derartigen Aktionen zu warnen. Wie die Kantonspolizei betont, sind Gewalttaten auch unter dem Deckmantel vermeintlicher Selbstjustiz strafbar und äusserst gefährlich. Das Phänomen der sogenannten ‘Pädo-Hunter’ ist nicht neu, hat aber in den vergangenen Jahren durch soziale Medien an Verbreitung gewonnen.
Besonders problematisch ist dabei, dass solche eigenmächtigen Aktionen professionelle polizeiliche Ermittlungen erheblich beeinträchtigen können. Die Verfolgung und Ahndung von Straftaten liegt ausschliesslich in der Zuständigkeit der dafür ausgebildeten Behörden, die über die notwendigen rechtlichen Grundlagen und Expertise verfügen.
Rechtliche Konsequenzen für die Täter
Die verhafteten Jugendlichen wurden je nach Alter der Jugendanwaltschaft beziehungsweise der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich zugeführt. Ihnen drohen nun erhebliche strafrechtliche Konsequenzen wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Raub. Die Behörden prüfen derzeit, ob weitere Delikte im Zusammenhang mit den Taten zu ahnden sind.
Der Fall unterstreicht die Wichtigkeit professioneller Strafverfolgung und zeigt gleichzeitig die Gefahren auf, die von selbsternannten Bürgerwehren ausgehen. Die Kantonspolizei Zürich appelliert an die Bevölkerung, verdächtige Aktivitäten den zuständigen Behörden zu melden, anstatt selbst tätig zu werden.