Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch die ehemalige GLP-Politikerin Sanija Ameti wegen Herabsetzung religiöser Gefühle verurteilt. Die 33-Jährige hatte im Sommer mit Schüssen auf ein religiöses Bild für Aufsehen gesorgt und anschliessend Fotos davon in den sozialen Medien geteilt.
Kontroverse um religiöse Abbildung
Der Einzelrichter am Zürcher Bezirksgericht bewertete Ametis Handlung als strafbare Herabsetzung religiöser Gefühle. Die Politikerin hatte auf ein Bild der Muttergottes mit dem Jesuskind geschossen und die entsprechenden Aufnahmen auf Instagram veröffentlicht. Das Gericht stellte jedoch fest, dass es nicht Ametis primäre Absicht gewesen sei, gläubige Christinnen und Christen zu verletzen.
Die Verurteilte reagierte nach dem Urteilsspruch auf ungewöhnliche Weise: Anstatt einer angekündigten öffentlichen Stellungnahme hinterliess sie am Heimplatz lediglich einen leeren Stuhl, einen ausgedruckten Text und Würste. In ihrem schriftlichen Statement sprach Ameti vom «Tod der öffentlichen Figur».
Kriegstrauma als möglicher Auslöser
Während der Gerichtsverhandlung rückte Ametis Verteidiger ihre traumatische Familiengeschichte in den Fokus. Als dreijähriges Kind erlebte die gebürtige Bosnierin während des Bosnienkriegs mit, wie serbische Kämpfer ihren Bruder vor den Augen der Mutter ermordeten. Der Anwalt argumentierte, dass der Krieg in ihrer Familie lange Zeit ein Tabuthema gewesen sei und die Schüsse auf das religiöse Bild eine verzögerte Verarbeitung dieses Kriegstraumas darstellten.
Ameti selbst hatte bereits früher in einem Interview mit der «Aargauer Zeitung» ähnliche Erklärungen geliefert. Sie beschrieb, wie sie nach mehreren Nachtschichten völlig übermüdet gewesen sei und ihr Kopf «voll und laut» gewesen wäre. Beim Schiessen sei plötzlich ein alter Schmerz hochgekommen, der sie an ihre Mutter und ihren verstorbenen Bruder erinnert habe. Das Teilen der Bilder auf Instagram sei impulsiv und unüberlegt erfolgt.
Fachliche Einordnung durch Traumaexpertin
Staatsanwaltschaft und Gericht liessen diese psychologische Erklärung jedoch nicht als mildernden Umstand gelten. Traumatherapeutin Angelina Tukara erklärt, dass Kindheitstraumata tatsächlich das Nervensystem nachhaltig prägen können. Solche belastenden Erfahrungen aus der Kindheit können sich auch Jahrzehnte später in emotionaler Überregung, Impulsivität oder innerer Unruhe manifestieren.
Besonders bedeutsam ist laut der Expertin, dass traumatische Erfahrungen oft nicht bewusst erinnert, sondern körperlich und emotional gespeichert werden. Unter Stress oder in belastenden Lebensphasen können sie plötzlich reaktiviert werden, ohne dass die Betroffenen den Zusammenhang erkennen.
Rechtliche und gesellschaftliche Einordnung
Trotz der psychologischen Erklärungsversuche betont die Traumaexpertin, dass ein Verständnis für die inneren Dynamiken das verletzende Verhalten nicht rechtfertige. In emotional hochaktivierten Zuständen sei die Selbstregulation zwar eingeschränkt und Handlungen entstünden impulsiv, jedoch entschuldige dies das Verhalten nicht.
Der Fall Ameti wirft grundsätzliche Fragen über den Umgang mit religiösen Gefühlen, Meinungsfreiheit und die Rolle sozialer Medien auf. Die schnelle Verbreitung von Inhalten in digitalen Plattformen verstärkt oft die Konsequenzen impulsiver Handlungen, da die Tragweite erst später sichtbar wird.
Politische Konsequenzen
Für Ameti, die zuvor als prominente Vertreterin der Grünliberalen Partei im Kanton Zürich aktiv war, bedeutet die Verurteilung einen weiteren Rückschlag in ihrer politischen Laufbahn. Bereits nach dem ursprünglichen Vorfall hatte sie sich aus der aktiven Politik zurückgezogen und war aus der GLP ausgetreten.
Der Fall zeigt exemplarisch auf, wie persönliche Traumata, gesellschaftliche Erwartungen und die Macht sozialer Medien in einem komplexen Zusammenspiel stehen können. Während das Gericht eine klare rechtliche Bewertung vorgenommen hat, bleiben die tieferliegenden psychologischen und gesellschaftlichen Fragen bestehen.