SVP Zürich reicht Initiative für Wohnungsvorrang von Schweizern ein

Die SVP Zürich hat eine kantonale Initiative eingereicht, die Schweizern und langjährigen Bewohnern Vorrang bei der Wohnungsvergabe gewähren soll.

Die Schweizerische Volkspartei des Kantons Zürich hat am Dienstag eine brisante kantonale Volksinitiative zur Wohnungspolitik eingereicht. Unter dem Titel «Recht auf Heimat – Wohnige für eusi Lüüt» soll künftig der einheimischen Bevölkerung bei der Wohnungsvergabe Priorität eingeräumt werden.

Über 7800 Unterschriften gesammelt

Das Initiativkomitee konnte 7865 gültige Unterschriften vorlegen – deutlich mehr als die erforderlichen 6000. «Die Sammlung verlief aussergewöhnlich erfolgreich», erklärt SVP-Kantonsrat Tobias Weidmann, der als Vizepräsident des Komitees fungiert. Die breite Resonanz in der Bevölkerung zeige, dass das Thema Wohnungsknappheit viele Menschen im Kanton beschäftige.

Die Initiative verfolgt das Ziel, Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen, die bereits längerfristig im Kanton Zürich wohnhaft sind, vor Verdrängung zu schützen. Gleichzeitig soll die Lebensqualität im Kanton erhalten bleiben, wie die SVP in ihrer Begründung darlegt.

Zwei gleichwertige Kriterien für Bevorzugung

Nach dem Vorschlag der Initiative sollen zwei Personengruppen bei der Wohnungsvergabe bevorzugt werden: Inhaber eines Schweizer Passes sowie Personen, die mindestens zehn Jahre ununterbrochen im Kanton Zürich gewohnt haben. Diese beiden Kriterien werden als gleichwertig betrachtet.

In der Praxis bedeutet dies: Bewirbt sich beispielsweise eine Schweizerin aus dem Kanton Aargau gemeinsam mit einem ausländischen Staatsangehörigen, der bereits ein Jahrzehnt im Kanton Zürich lebt, um dieselbe Wohnung, kann der Vermieter frei zwischen beiden wählen. Beide erfüllen die Voraussetzungen für die Bevorzugung.

Durchsetzung über Schlichtungsverfahren geplant

Um die Einhaltung der neuen Regelung sicherzustellen, sieht die Initiative ein Beschwerderecht vor. Mieter, die vermuten, dass der vorgesehene Einheimischenbonus nicht beachtet wurde, sollen sich an Schlichtungsbehörden wenden können. Vermieter, die gegen die Bestimmungen verstossen, müssten mit Sanktionen rechnen.

Interessant ist auch die zeitliche Beschränkung der Initiative: Der Einheimischenbonus würde nur dann aktiviert, wenn die Wohnbevölkerung der Schweiz vor 2050 die Schwelle von 10 Millionen Einwohnern überschreitet.

Rechtliche Bedenken von Verfassungsexperten

Die Rechtmässigkeit der Initiative ist jedoch umstritten. Professor Daniel Moeckli von der Universität Zürich äussert erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität des Vorschlags. In seiner Einschätzung müsste der Kantonsrat die Initiative wegen eines Verstosses gegen übergeordnetes Recht für ungültig erklären.

Die SVP hingegen argumentiert mit der zeitlichen Begrenzung der Massnahme und verweist auf bereits bestehende ähnliche Regelungen, wie den «Inländervorrang light» auf dem Arbeitsmarkt.

Langwieriges Prüfverfahren steht bevor

Nach der Einreichung beginnt nun ein mehrstufiges Prüfverfahren. Zunächst muss der Regierungsrat des Kantons Zürich das formelle Zustandekommen der Initiative sowie deren Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht beurteilen. Anschliessend unterbreitet er dem Kantonsrat einen Antrag zur Gültigkeits-, Teilgültigkeits- oder Ungültigkeitserklärung.

Der Kantonsrat hat dann das letzte Wort über die Zulassung der Initiative. Sollte gegen dessen Entscheid Beschwerde erhoben werden, müsste letztendlich das Bundesgericht über die Rechtmässigkeit des Volksbegehrens befinden.

Die Initiative spiegelt die anhaltende Debatte über den angespannten Wohnungsmarkt im Kanton Zürich wider und dürfte in den kommenden Monaten für intensive politische Diskussionen sorgen.