Zürcher Gastronom führt Gebühren für Nichterscheinen ein – 50 Franken pro Person

Ein Zürcher Restaurantbetreiber reagiert auf hohe No-Show-Quote mit neuen Gebühren. Bis zu zehn Prozent seiner Gäste erscheinen nicht zur Reservation.

Ein Zürcher Gastronom greift zu drastischen Massnahmen im Kampf gegen ein wachsendes Problem der Branche: Gäste, die Tische reservieren, aber nicht erscheinen. Mike Gut, Betreiber eines Lokals in der Stadt Zürich, hat angekündigt, flächendeckend Gebühren für sogenannte “No-Shows” einzuführen. Wer künftig eine Reservation macht und unentschuldigt nicht erscheint, muss 50 Franken pro Person bezahlen.

Hohe Verluste durch ausbleibende Gäste

Die Zahlen, die Gut präsentiert, sprechen eine deutliche Sprache: Regelmässig erscheinen bis zu zehn Prozent seiner reservierten Gäste nicht zum vereinbarten Termin. Für einen Gastronomiebetrieb bedeutet dies nicht nur entgangene Umsätze, sondern auch erhebliche operative Probleme. Reservierte Tische bleiben leer, während andere potenzielle Gäste abgewiesen werden müssen.

“Das Problem hat sich in den letzten Jahren drastisch verschärft”, erklärt der Restaurantbetreiber. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Unsicherheiten hätten das Verhalten der Gäste nachhaltig verändert. Viele Menschen reservierten mehrere Tische gleichzeitig oder sagten kurzfristig ab, ohne dies dem Restaurant mitzuteilen.

Branchenweites Phänomen in der Zürcher Gastronomie

Das Problem beschränkt sich nicht nur auf Guts Betrieb. Gastronomen in der ganzen Stadt Zürich kämpfen mit ähnlichen Herausforderungen. Besonders betroffen sind gehobene Restaurants, die auf Reservationen angewiesen sind und oft Wochen im Voraus ausgebucht sind. Ein ausbleibender Gast kann hier schnell Umsätze von mehreren hundert Franken kosten.

Die Gastronomie-Branche im Kanton Zürich hat bereits verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Einige Betriebe verlangen bereits bei der Reservation eine Kreditkarten-Garantie oder Vorauszahlungen. Andere setzen auf Erinnerungs-SMS oder telefonische Bestätigungen am Tag der Reservation.

Rechtliche Grundlage für No-Show-Gebühren

Juristisch bewegt sich Gut mit seinen geplanten Gebühren auf sicherem Terrain. Eine Reservation gilt rechtlich als Vertrag zwischen Restaurant und Gast. Erscheint der Gast nicht und teilt dies nicht rechtzeitig mit, kann der Gastronom Schadenersatz verlangen. Wichtig ist jedoch, dass die Gebühren angemessen und transparent kommuniziert werden.

Experten raten Restaurants, die No-Show-Gebühren bereits bei der Reservation klar zu kommunizieren und schriftlich festzuhalten. Nur so können sie im Streitfall durchgesetzt werden. Die Höhe von 50 Franken pro Person wird von Branchenkennern als durchaus angemessen eingestuft, da sie die tatsächlichen Kosten eines ausgefallenen Gastes widerspiegelt.

Auswirkungen auf das Gästeverhalten

Ob die angekündigten Gebühren das gewünschte Resultat erzielen werden, bleibt abzuwarten. Andere Städte haben mit ähnlichen Massnahmen gemischte Erfahrungen gemacht. Während die No-Show-Quote teilweise deutlich sank, befürchten manche Gastronomen auch negative Auswirkungen auf die Reservationsbereitschaft ihrer Gäste.

Gut zeigt sich optimistisch: “Wir wollen nicht bestrafen, sondern zu mehr Verbindlichkeit erziehen”. Gleichzeitig plant er, kulanten Gästen, die rechtzeitig absagen, entgegenzukommen und möglicherweise alternative Termine anzubieten.