Ein aussergewöhnlicher Straffall beschäftigt derzeit die Zürcher Justiz und wirft grundlegende Fragen zur Schuldfähigkeit bei seltenen medizinischen Zuständen auf. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat kürzlich ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung eingestellt – mit einer Begründung, die in der Schweizer Rechtsgeschichte wohl einmalig ist.
Seltene Schlafstörung als Grund für Verfahrenseinstellung
Im Zentrum des Falls steht ein Arzt, der für die Sterbehilfeorganisation Dignitas tätig war. Der Mediziner hatte seine Partnerin während eines nächtlichen Zwischenfalls getötet. Die Staatsanwaltschaft kam jedoch nach eingehender Prüfung zum Schluss, dass der Mann aufgrund einer extrem seltenen Schlafstörung nicht schuldfähig war.
Die betreffende Störung, deren medizinische Bezeichnung die Behörden aus Datenschutzgründen nicht preisgeben, gehört zu den komplexen Parasomnien. Diese Schlafstörungen können zu unbewussten und unkontrollierten Handlungen während des Schlafs führen, bei denen die betroffene Person praktisch keine bewusste Kontrolle über ihre Aktionen hat.
Medizinische Gutachten bestätigen Unzurechnungsfähigkeit
Für die Beurteilung des Falls zog die Staatsanwaltschaft mehrere unabhängige Experten hinzu. Sowohl Schlafmediziner als auch forensische Psychiater kamen übereinstimmend zum Schluss, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat aufgrund seiner Erkrankung nicht zurechnungsfähig war.
“Solche Fälle sind extrem selten und stellen die Justiz vor grosse Herausforderungen”, erklärt ein Experte für Schlafmedizin, der nicht direkt an dem Verfahren beteiligt war. “Die Abgrenzung zwischen bewussten und unbewussten Handlungen während des Schlafs erfordert eine sehr sorgfältige medizinische Abklärung.”
Rechtliche Einordnung und Präzedenzfall
Der Fall wirft grundlegende Fragen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf. Nach Schweizer Recht ist eine Person nur dann schuldfähig, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat die Tragweite ihres Handelns erkennen und entsprechend handeln konnte. Bei schweren Schlafstörungen kann diese Voraussetzung nicht erfüllt sein.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft betont, dass jeder Fall individuell und mit grösster Sorgfalt geprüft wird. “Die Einstellung des Verfahrens erfolgte erst nach eingehender Würdigung aller medizinischen und rechtlichen Aspekte”, so ein Sprecher der Behörde.
Dignitas-Umfeld und weitere Entwicklungen
Dass der Beschuldigte als Arzt für die Sterbehilfeorganisation Dignitas tätig war, spielt rechtlich keine Rolle für die Verfahrenseinstellung. Die Organisation selbst äusserte sich bislang nicht öffentlich zu dem Fall.
Für die Angehörigen der getöteten Person bleibt trotz der rechtlichen Klärung eine schwere menschliche Tragödie. Der Fall zeigt einmal mehr, wie komplex die Schnittstelle zwischen Medizin und Recht sein kann, insbesondere bei seltenen Erkrankungen, die das Bewusstsein und die Kontrollfähigkeit beeinträchtigen können.